Bundesnetzagentur beschließt 5G-Vergaberegeln
Bundesnetzagentur beschließt 5G-Vergaberegeln - Wirtschaft in Bonn
Mit der Bekanntgabe der Vergaberegeln wurde das Zulassungsverfahren zur Versteigerung der Frequenzen eröffnet. Die Vergabebedingungen umfassen unter anderem Auflagen zur besseren Versorgung sowohl in der Stadt als auch auf dem Land sowie entlang der Verkehrswege. So sollen die Netzbetreiber zum Beispiel bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die Schienenwege mit mehr als 2.000 Fahrgästen mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen folgen. Zudem sollen bis Ende 2024 alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen sowie das Kernnetz der Wasserstraßen im Binnenbereich und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Eine rechtliche Verpflichtung für das sogenannte nationale Roaming soll es für die Netzbetreiber nicht geben. Den Betreibern soll lediglich ein "Verhandlungsgebot zu Kooperationen" auferlegt werden.
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