Bundesrechnungshof will mehr Kontrollen bei Schulsanierung
Bundesrechnungshof will mehr Kontrollen bei Schulsanierung - Politik in Bonn
"Auf dieser Grundlage ist es dem Bundesministerium der Finanzen nicht möglich, eine begleitende oder abschließende Erfolgskontrolle durchzuführen", heißt es in dem Prüfbericht. Außerdem stört sich der Rechnungshof an fehlenden Garantien, dass die Mittel des Bundes zusätzlich an betroffenen Kommunen fließen und nicht im Gegenzug Landesmittel gestrichen werden. "Die Zusätzlichkeit der Bundesmittel ist aus Sicht des Bundesrechnungshofes eine – bislang nur ungeschriebene – verfassungsrechtliche Grundvoraussetzung für Finanzhilfen des Bundes an die Länder", klagen die Rechnungsprüfer und fordern eine Änderung des Grundgesetztes. "Die Bundesregierung beabsichtigt, die Finanzhilfekompetenz des Bundes durch Änderungen des Grundgesetzes – erneut – deutlich zu erweitern. Vor dem Hintergrund damit beabsichtigter weiterer Finanzhilfen des Bundes hält es der Bundesrechnungshof für erforderlich, das Kriterium der Zusätzlichkeit aufgrund seiner besonderen Bedeutung für künftige Finanzhilfen in Artikel 104b Absatz 2 Grundgesetz ausdrücklich verfassungsrechtlich zu verankern", so der Bericht. "Es muss sichergestellt sein, dass Finanzhilfen des Bundes die eigenen Investitionen der Länder ergänzen, nicht ersetzen."
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