Bundesregierung erhöht Tempo bei Diesel-Maßnahmen
Bundesregierung erhöht Tempo bei Diesel-Maßnahmen - Politik in Berlin
Laut Kabinettsvorlage soll das Bundesverkehrsministerium "unverzüglich die rechtlichen und technischen Voraussetzungen" für Nachrüstungen erarbeiten, "um Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen zu ermöglichen". Diese Maßnahmen sollen zu Jahresbeginn 2019 in Kraft gesetzt werden. Unter anderem soll eine technische Vorschrift für Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 geschaffen werden, "um die Einhaltung des Wertes von 270 mg/km im Realbetrieb sicherzustellen". Für die Fahrzeuge sollen Ausnahmen von Diesel-Fahrverboten ermöglicht werden. Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Demnach sollen Beschränkungen oder Verbote für Diesel-Fahrzeuge "wegen der Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid in der Regel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten worden ist". Euro-6-Diesel sollen von Fahrverboten generell ausgenommen werden, Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge ebenfalls, "soweit diese weniger als 270 mg Stickoxide pro km ausstoßen". Die Federführung für diese Maßnahmen hat das Umweltministerium.
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