Bundesregierung plant keine Maßnahmen gegen BDS-Bewegung
Bundesregierung plant keine Maßnahmen gegen BDS-Bewegung - Politik in Berlin
Luksic hatte die Regierung gefragt, welche Schlussfolgerungen sie in Bezug auf Israel-Boykott-Aufrufe insbesondere im Hinblick auf Paragraf sieben der Außenwirtschaftsverordnung ziehe. Darin ist geregelt, dass die "Abgabe einer Erklärung im Außenwirtschaftsverkehr, durch die sich ein Inländer an einem Boykott gegen einen anderen Staat beteiligt", verboten ist. Eine Boykott-Erklärung ist demnach eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. "In Sonntagsreden ist viel vom Kampf gegen den zunehmenden Antisemitismus die Rede, konkret wird aber auch hier nichts getan", sagte Luksic der "Welt". Er fordere die Bundesregierung daher auf, dem fraktionsübergreifenden Antrag des Bundestages zu folgen und die Aufrufe der BDS-Bewegung zum Boykott israelischer Güter und Personen klar zu verurteilen. Die Bundesregierung bezieht sich in dem Schreiben nicht auf den BDS-Beschluss des Bundestags, der im Mai für weltweite Aufmerksamkeit sorgte. Darin wurde die gegen Israel gerichtete Boykott-Bewegung BDS nach einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen als antisemitisch verurteilt; die Förderung von Projekten und Organisationen, die zum Israel-Boykott aufgerufen, wurde ausgeschlossen.
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