Bundesregierung will mehr Unterstützung für Gewaltopfer
Bundesregierung will mehr Unterstützung für Gewaltopfer - Politik in Berlin
Eingeführt werden sollten darüber hinaus schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen und ein Fallmanagement für Gewaltopfer. Laut der Kabinettsvorlage sollen Opfer von psychischer Gewalt, zum Beispiel von schwerem Stalking oder Menschenhandel erstmals einen Anspruch auf Entschädigung erhalten. Dies gelte auch bei sogenannten Schockschadensfällen. Dabei tritt eine gesundheitliche Schädigung dadurch ein, dass jemand eine Gewalttat erlebt hat oder das Opfer einer schweren Gewalttat aufgefunden hat. Der größte Teil der Reform soll 2024 in Kraft treten. Bei einigen Regelungen sei ein Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Juli 2018 geplant, heißt es im Entwurf weiter. "Es handelt sich dabei um Regelungen, die die Situation von Gewaltopfern einschließlich Terroropfern verbessern sollen: Die Waisenrenten und das Bestattungsgeld werden erhöht, die Leistungen für Überführungskosten verbessert und inländische und ausländische Gewaltopfer werden gleichbehandelt", heißt es in der Kabinettsvorlage, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten. Anstoß für die Reform war die Debatte über die Entschädigung für die Opfer des Terroranschlags vom 19. Dezember 2016 am Berliner Breitscheidplatz gewesen.
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