Bundestag beschließt „Inflationsausgleich“
Bundestag beschließt „Inflationsausgleich“ - Politik in Berlin
Das Gesetz sieht verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages vor, mit denen die Belastungen durch die hohe Inflation reduziert werden sollen. Konkret soll der steuerliche Grundfreibetrag im kommenden Jahr von derzeit 10.347 Euro auf 10.908 Euro erhöht werden. 2024 soll er dann weiter auf 11.604 Euro steigen.
Mit diesem Schritt werde die "steuerliche Freistellung des Existenzminimums" der Steuerpflichtigen ab 2023 "gewährleistet", heißt es in dem Gesetz. Darüber hinaus sollen zum Ausgleich der Effekte der kalten Progression die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs "nach rechts" verschoben werden. Dies gilt allerdings nicht für den Tarifeckwert, ab dem der sogenannte "Reichensteuersatz" beginnt.
Das Gesetz sieht unterdessen auch eine Anhebung des Kindergeldes zum 1. Januar 2023 vor. Eltern sollen dann einheitlich jeden Monat 250 Euro pro Kind bekommen.
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