Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zu Wahlrechtsreform
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zu Wahlrechtsreform - Politik in Karlsruhe
Konkret geht es darum, dass die Streichung der Grundmandatsklausel in der geplanten Form wohl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Rest der Reform - die Streichung von Überhang- und Ausgleichsmandaten - bleibt dem Dokument zufolge jedoch weiter in Kraft. Die Begrenzung der Abgeordnetenzahl im Parlament auf maximal 630 bleibt damit wohl bestehen. Dies dürfte dazu führen, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, auch in das Parlament einziehen.
Ihnen soll ein Mandat nur noch dann zugeteilt werden, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. In Karlsruhe hatten unter anderem die Union und die Linke, die bayerische Regierung sowie mehr als 4.000 Privatpersonen gegen die Reform geklagt.
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