Bundesverwaltungsgericht: Kükentöten bleibt erlaubt
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Bundesverwaltungsgericht: Kükentöten bleibt erlaubt - Gemischtes in Leipzig
Das Töten von männlichen Küken ist mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.
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