CDU-Generalsekretär: Keine leichten Fälle bei Kindesmissbrauch
CDU-Generalsekretär: Keine leichten Fälle bei Kindesmissbrauch - Politik in Berlin
Dort spreche man auch darüber, dass es sinnvoll sei. Beispielsweise im Betäubungsmittelrecht gebe es zum Teil Strafandrohungen von nicht unter fünf Jahren. "Ich möchte jedes Vergehen beim Missbrauch von Kindern und auch bei der Verbreitung, dem Erwerb und dem Handeltreiben mit kinderpornografischen Inhalten zum Verbrechen erklären und deshalb auch mit Gefängnis bestrafen", so der CDU-Politiker. In diesem Zusammenhang müsse man auch das Thema Vorratsdatenspeicherung angehen. "Es geht hier nicht um den Datenschutz der Täter, sondern es geht um den Schutz der Opfer. Deswegen ist das ein ganz, ganz wichtiges Instrument." Kinderpornografische Inhalte würden nicht in physischer Form auf einem Markt gehandelt und verbreitet, sondern im Netz und das mache es den Sicherheitsbehörden so schwer. "Deswegen brauchen die Behörden die rechtlichen Möglichkeiten, dort auch vorzugehen", sagte Ziemiak.
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