CDU-Innenexperte will Überwachung für Extremisten ausweiten
CDU-Innenexperte will Überwachung für Extremisten ausweiten - Politik in Berlin
"Deshalb müssen wir jetzt schauen: Waren etwaige Aktivitäten wirklich nicht erkennbar, auch nicht unter Pseudonym? Und dann müssen wir klären: Wie weit kann man denn gehen bei Überwachungsmaßnahmen von Ex-Tätern, die im Moment strafrechtlich nicht auffällig sind? Das wiederum würde neue Rechtsgrundlagen bedeuten. Ich bin da zu jeder Diskussion bereit", sagte Schuster. Nach Angaben der Sicherheitsbehörden stand der 45-jährige Stephan E. seit einem Angriff auf eine 1.-Mai-Kundgebung 2009 in Dortmund nicht mehr im Fokus. Der CDU-Innenpolitiker hofft, dass nach dem Mordfall Lübcke Bewegung in die politische Debatte über die Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden kommt: "Wir wollen ja schon lange die Online-Befugnisse ausweiten. Vielleicht sorgt der Fall ja dafür, dass hier einige Handbremsen in anderen Fraktionen gelöst werden", sagte Schuster den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Der Entwurf einer Reform des Verfassungsschutzgesetzes sieht unter anderem die Erlaubnis zur Telekommunikationsüberwachung an der Quelle sowie zur Online-Durchsuchung vor - analog zum BKA-Gesetz. Die bisherige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte die Reform abgelehnt, weil sie nicht mit einer im Koalitionsvertrag vereinbarten Stärkung der Kontrollbefugnisse des Parlaments einhergehen soll.
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