Corona-App: FDP will Prüfung durch Bundesdatenschützer
Corona-App: FDP will Prüfung durch Bundesdatenschützer - Politik in Berlin
Eine gesetzliche Regelung für die geplante App hält Kuhle nicht zwingend für notwendig, sofern die Nutzung freiwillig sei, die Bevölkerung die Funktionsweise transparent nachvollziehen könne und die Daten nur dezentral auf dem Mobiltelefon gespeichert würden. "In einem solchen Fall könnten die Anbieter diese Lösung auch ohne gesetzliche Grundlage anbieten", sagte er. Der Bundestag solle aber dennoch "genau überprüfen, ob die Zusagen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der App tatsächlich eingehalten werden", fügte Kuhle hinzu. Insbesondere müsse darauf geachtet werden, dass aus der freiwilligen Nutzung "kein Zwang durch die Hintertür" entstehe oder dass Daten erhoben oder übertragen würden, bei denen der Nutzer nicht eingewilligt habe. Der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak teilt die Bedenken nicht. "Niemand wird gezwungen, die App herunterzuladen oder wird zwangsweise lokalisiert oder identifiziert." Wenn, wie vorgesehen, technisch sichergestellt sei, dass im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen des Infizierten gewarnt werden, ohne dass deren Identität oder Handynummer bekannt wird, halte er das für "unproblematisch". Es sei schon fraglich, ob dann überhaupt ein Grundrechtseingriff vorliege, so Luczak. "Jedenfalls wäre der Eingriff sehr mittelbar und milde und daher aus meiner Sicht gerechtfertigt."
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