Datenschützer erwartet hohen Mehraufwand für die Rentenversicherung
Datenschützer erwartet hohen Mehraufwand für die Rentenversicherung - Politik in Hamburg
Außerdem gab der Datenschützer zu bedenken, dass bei einem automatisierten Abgleich zur Festsetzung der Grundrente die Betroffenen die Hoheit über ihre Daten verlören. Was auf den ersten Blick "verwaltungsmäßig eine Erleichterung" sei, bedeute gleichzeitig aber einen "partiellen Verlust von Datensouveränität". "Daten würden dann im Wege der Dritterhebung zwischen den Behörden automatisiert abgerufen, ohne dass der Betroffene eine Kontrolle darüber hat und an dem Verfahren selbst mitwirken kann", sagte Caspar. Der Datenschützer wies überdies darauf hin, dass der für die Einkommensprüfung angestrebte Datenaustausch einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Eine Regelung, die der Rentenversicherung die Erhebung von Einkommensdaten direkt und automatisiert bei den Finanzbehörden erlauben würde, gebe es bislang nicht, so Caspar. Eine solche gesetzliche Regelung sei aber erforderlich, da im Sozialdatenschutz weiterhin der "Grundsatz der Direkterhebung" gelte. "Ein automatisierter Einkommensdatenabgleich bedarf demnach einer gesetzlichen Regelung", so der Datenschützer. "Schließlich muss der Rentenversicherungsträger z um Zwecke der Einkommensprüfung auch Sozialdaten automatisiert an die Finanzbehörden übermitteln, was aktuell noch nicht vorgesehen ist."
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