Datenschützer kritisiert SPD-Vorstoß zu Verbot von AfD-Meldeportal
Datenschützer kritisiert SPD-Vorstoß zu Verbot von AfD-Meldeportal - Politik in Hamburg
"Die Aufforderung suggeriert, dass es in der Hand der Aufsichtsbehörde liegt, gegen das Portal vorzugehen", sagte der Behördenchef dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe). Das sei jedoch nicht der Fall. Weder bestehe eine Rechtsgrundlage für Anordnungen gegenüber den Fraktionen der Bürgerschaft, noch habe er eine aufsichtsbehördliche Zuständigkeit für diesen Bereich. "Rechtsstaatliche Verfahren sind kein Wunschkonzert", so Caspar. Der Datenschützer gab zu bedenken, dass es gegenüber der Datenverarbeitung bei parlamentarischen Aufgaben durch Parlamente und Fraktionen keine Handhabe gebe, auch nicht auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). "Grund für die unterschiedliche Behandlung - je nachdem ob die Datenverarbeitung durch einen Landesverband der Partei oder deren Fraktion vorgenommen wird - ist die datenschutzrechtliche Privilegierung der parlamentarischen Aufgaben von politischen Gremien, die das Hamburgische Datenschutzgesetz vorsieht." Dies bedeute, so Caspar, dass gegen Aktivitäten im parlamentarischen Betrieb "keine effektive datenschutzrechtliche Kontrollmöglichkeit" bestehe. "Das ist unbefriedigend und öffnet Missbrauchsmöglichkeiten gegenüber Rechten und Freiheiten betroffener Bürgerinnen und Bürger", sagte der Datenschützer. Gleichwohl brauche der Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts aber rechtsverbindlich wirksame Kompetenzen einer unabhängigen Aufsichtsbehörde. "Insoweit liegt der Ball im Spielfeld der Legislative", so Caspar. Gebraucht werde eine Regelung zu Kontrolle und Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben unter gleichzeitiger Wahrung der Unabhängigkeit der Parlamente und Fraktionen.
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