Datenschutz nach Brexit unzureichend geregelt
Datenschutz nach Brexit unzureichend geregelt - Politik in London/Berlin
Nicht einmal der zwischen EU und Großbritannien vorgesehene Sonderausschuss für polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit habe bislang getagt. Ob das britische Datenschutzniveau für eine Zusammenarbeit ausreiche, müsse die Europäische Kommission in einem "Angemessenheitsbeschluss" klären, so der Parlamentarische Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU). Dieser werde derzeit in Brüssel beraten. Einen solchen Beschluss könnte allerdings der Europäische Gerichtshof (EuGH) kassieren, sollte er zu dem Schluss kommen, dass das britische Datenschutzniveau zu niedrig ist. Eine ähnliche Regelung mit den USA, das "EU-USA-Privacy-Shield", erklärte der EuGH im vergangenen Juli für ungültig. Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, kritisiert, es sei "völlig unklar, wie sich die Zusammenarbeit in Polizei- und Justizangelegenheiten entwickeln" werde, "falls das Datenschutzniveau bei britischen Behörden" absinke. "Die Europäische Kommission und die Bundesregierung müssen auf den Schutz der Grundrechte europäischer Bürgerinnen und Bürger achten", fordert Kuhle. "Der Brexit darf nicht zum Abbauprogramm der Sicherheit und Bürgerrechte werden."
Schreibe einen Kommentar