DAX-Aufsichtsrat kritisiert Defizite bei Wirecard-Gesetz
DAX-Aufsichtsrat kritisiert Defizite bei Wirecard-Gesetz - Wirtschaft in Berlin
"Weil jeder Prüferwechsel mit der Gefahr von Wissens- und Informationsverlusten einhergeht, kann die Verkürzung der Mandatslaufzeit auf maximal zehn Jahre die Prüfungsqualität sogar beeinträchtigen", so Winkeljohann. Mit diesem Risiko sind laut seinem Gastbeitrag insbesondere international tätige Konzerne konfrontiert, weil die Vorschriften über die externe Rotation von Land zu Land variieren. Die Anforderungen des am 1. Juli in Kraft getretenen Gesetzes an den Umfang der Abschlussprüfung gehen Winkeljohann teils aber nicht weit genug: "Ein schwerwiegendes Defizit des FISG ist zudem darin auszumachen, dass die zwingend einzurichtenden Internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme auch künftig keiner externen Prüfung durch den Abschlussprüfer unterzogen werden müssen", schreibt der Gastautor. Stattdessen sei der Aufsichtsrat mit der Prüfung der Überwachungssysteme allein auf sich selbst gestellt, falls er nicht freiwillig eine zusätzliche Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer beauftrage. "Sobald möglich, sollte der Gesetzgeber dieses konzeptionelle Defizit beheben", fordert er. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass sich die Lücke zwischen den Erwartungen der Öffentlichkeit und dem tatsächlichen Auftrag des Abschlussprüfers durch das FISG sogar noch erweitere.
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