Deutsche Umwelthilfe hält Diesel-Konzept für illegal
Deutsche Umwelthilfe hält Diesel-Konzept für illegal - Politik in Berlin
Das Kabinett einigte sich darauf, dass Städte bei Überschreitungen des Grenzwertes von 40 Mikrogramm NOx pro Kubikmeter im Jahresmittel auf Sperrzonen für Diesel verzichten können. Fahrverbote sollen "in der Regel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm überschritten worden ist", heißt es in dem Eckpunktepapier, über das die "Welt" berichtet. Euro-6-Diesel werden von den Beschränkungen grundsätzlich ausgenommen. Offen ist, ob die willkürlich gesetzte Marke von 50 Mikrogramm vor den Verwaltungsgerichten Bestand haben wird. Vor mehreren Gerichten sind noch Klagen der Deutschen Umwelthilfe anhängig, sie betreffen unter anderem die Städte Köln, Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Darmstadt. Die DUH drängt massiv darauf, dass Fahrverbote in möglichst allen Städten verhängt werden müssen, in denen die Grenzwerte überschritten werden.
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