Einigung bei SAP auf Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung

Einigung bei SAP auf Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung - bei Kurznachrichten Plus

Einigung bei SAP auf Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung - Wirtschaft in Walldorf

Vor dem Hintergrund mehrerer Restrukturierungen in den vergangenen Jahren haben Betriebsrat und Geschäftsführung des Softwarekonzerns SAP Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung und zur Abwicklung künftiger Reorganisationen beschlossen. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung sei am Donnerstag unterschrieben worden, bestätigten Cawa Younosi, SAP-Personalchef in Deutschland, und Walter Kern, zweiter stellvertretender Vorsitzender des SAP-Betriebsrats, dem "Mannheimer Morgen" (Samstagsausgabe). Die Regelung gelte bis Ende 2023 und schließe betriebsbedingte Kündigungen "zwar nicht rechtlich, aber doch de facto aus", befanden beide übereinstimmend.

"Dem Betriebsrat und uns ging es darum, für die Mitarbeiter bei Veränderungen einen verlässlichen Rahmen zu schaffen und ein Signal der Sicherheit zu senden", sagte Younosi. Die einvernehmlich getroffene Vereinbarung solle mehr Transparenz bringen und die Verhandlungen bei künftigen Reorganisationen beschleunigen. "Wir sind mit dem Ergebnis zufrieden", sagte Kern, der zu den Verhandlungsführern zählte. Die Regelung gebe den "von einer Restrukturierung betroffenen Mitarbeitern eine klare Perspektive und die nötige Sicherheit, dass sie mit den Veränderungen mitgehen können". SAP steckt mitten im größten und teuersten Restrukturierungsprogramm seiner Firmengeschichte, weltweit sollen dabei rund 4.400 Stellen verschwinden, etwa 1.000 davon in Deutschland. In die jetzt gefundene Regelung seien die Erfahrungen aus vergangenen Restrukturierungen eingeflossen, so Kern. Sie beinhalte eine "Kaskade an Maßnahmen". So müsse Betroffenen mindestens ein gleichwertiges Jobangebot gemacht werden, nach Möglichkeit sollten sogar gesamte Teams in neue Wachstumsbereiche überführt werden. Zudem seien eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen vereinbart worden, wie Beratung und Weiterbildung. Auf dem internen SAP-Stellenmarkt erhielten die Betroffenen darüber hinaus Vorrang, sagte Kern dem "Mannheimer Morgen". Nur für diejenigen, die die Veränderungen nicht mitgehen wollten, gebe es in der Betriebsvereinbarung festgeschriebene Abfindungstabellen.

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