Erstmals Eigentumswohnungen wegen Russland-Sanktionen beschlagnahmt
Erstmals Eigentumswohnungen wegen Russland-Sanktionen beschlagnahmt - Politik in München
Eigentümer sollen ein Mann, der Mitglied der Staatsduma Russlands ist und auf der EU-Sanktionsliste steht, und seine Frau sein, im Falle einer der Wohnungen sogar die Frau alleine. Sie hätten "weiterhin sanktionsrechtswidrig Einnahmen aus der Vermietung der Wohnungen" erzielt, so die Staatsanwaltschaft. Die Beschlagnahme wurde im Grundbuch eingetragen.
"Die Mieter dürfen weiter in den Wohnungen verbleiben", hieß es in einer Erklärung der Staatsanwaltschaft. "Sie dürfen jedoch aufgrund der Pfändung keine Mietzahlungen mehr an die Beschuldigten leisten, die Mieten sind vielmehr beim Amtsgericht München zu hinterlegen." Eine solche Maßnahme ist nach Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft München I trotz des bisherigen Fehlens vergleichbarer Vorgänge und Rechtsprechung nach deutschem Recht möglich, "entgegen der zum Teil in den Medien vertretenen anderen Meinungen", wie es hieß.
Schreibe einen Kommentar