EuGH-Urteil: Rundfunkbeitrag ist rechtens
EuGH-Urteil: Rundfunkbeitrag ist rechtens - Politik in Luxemburg
Das Landgericht Tübingen hatte den EuGH angerufen. Dabei war das Gericht der Ansicht, dass die Abgabe pro Haushalt eine wesentliche Umgestaltung des Einzugssystems darstelle und hätte der EU-Kommission deshalb mitgeteilt werden müssen. Zudem habe das Beitragsaufkommen seitdem deutlich zugenommen. Zuvor hatten Beitragszahler vor mehreren Gerichten gegen die Neuregelung geklagt. Der Rundfunkbeitrag hatte 2013 die Rundfunkgebühr ersetzt. Die Abgabe ist seitdem nicht mehr an den Besitz von Empfangsgeräten wie Radios oder Fernseher gebunden, sondern muss pro Haushalt gezahlt werden. Aktuell liegt die Gebühr bei 17,50 Euro pro Monat. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte den Beitrag Mitte Juli im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt.
Schreibe einen Kommentar