Ex-Verfassungsrichter schlägt „Corona-Soli“ vor
Ex-Verfassungsrichter schlägt „Corona-Soli“ vor - Politik in Berlin
Das Grundgesetz stehe der Einführung eines Corona-Soli wie auch einer allgemeinen Steuererhöhung nicht entgegen. Die Aufnahme von Schulden in diesem Ausmaß werde finanzpolitische Folgen haben, prognostizierte Papier. Die Verfassung schreibe die Rückführung der Kredite in einem angemessenen Zeitraum vor. "Nach dem Grundgesetz ist es möglich, die Bürger finanziell an den Lasten der Coronakrise zu beteiligen", sagte der ehemals höchste Richter Deutschlands. "Ob das über ein Lastenausgleichsgesetz wie nach dem Zweiten Weltkrieg oder über Steuern erfolgt, ist eine politische Entscheidung." Er würde eher dafür plädieren, das aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren. "Die beste Lösung wäre natürlich, dass das Wirtschaftswachstum wieder zu sprudelnden Steueraufkommen führt, mit denen die Lasten ohne jede Steuererhöhung hinreichend bewältigt werden können", so der Jurist.
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