Finanzminister: Grundstückswert bleibt bei Grundsteuer maßgeblich
Finanzminister: Grundstückswert bleibt bei Grundsteuer maßgeblich - Politik in Berlin
Wie auch heute schon werde der Wert der Grundstücke und Gebäude für die Steuer maßgeblich sein. "Sie wird aber künftig viel einfacher berechnet und gerechter ausgestaltet sein als bisher", so Scholz. Die neue Möglichkeit einzelner Länder, abweichende Regelungen zu treffen, sei eingebettet in die Verständigung, dass das Bundesgesetz der Maßstab für den Finanzausgleich unter den Ländern bleiben werde. "Das zeigt die Solidarität im föderalen Deutschland." Aus der SPD-Bundestagsfraktion hat es zum Teil Kritik an dem Kompromiss gegeben. So hält der kommunalpolitische Sprecher Bernhard Daldrup die Öffnungsklausel für die Länder weiterhin für "einen politischen Erpressungsversuch der CSU", über den die SPD-Fraktion "noch befinden muss", sagte Daldrup dem "Handelsblatt". CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt freute sich hingegen über die neue Regelung, deren Details noch nicht öffentlich bekannt sind. "Der Freistaat Bayern wird abweichen von einer Bundesgesetzgebung, andere Länder können davon abweichen", sagte Dobrindt dem Fernsehsender n-tv. "Wir werden ein Einfach-Steuermodell schaffen, das wird nicht zu Steuererhöhungen führen und deswegen sind wir da sehr zufrieden." Der Koalitionsausschuss hatte sich am Sonntagabend auf die Reform der Steuer geeinigt. Sie war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsweise im Frühjahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte.
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