Gerichte sollen selbst auf Ausländerzentralregister zugreifen
Gerichte sollen selbst auf Ausländerzentralregister zugreifen - Politik in Berlin
Die Unionsparteien und die SPD hatten sich darauf verständigt, das Ausländerzentralregister (AZR) so zu modifizieren, dass künftig alle "relevanten Behörden ... belastbarere Auskünfte" erhalten können. Derzeit müssen Auskunftsersuchen in vielen Fällen schriftlich an das Bundesverwaltungsamt gerichtet werden, was laut Bundesinnenministerium zu "Verzögerungen in Verwaltungsabläufen" führt. Eine Berliner Ministeriumssprecherin sagte dem Magazin: "Das AZR ist hinsichtlich seiner Nutzungsmöglichkeiten ausbaufähig." Die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Köln, Rita Zimmermann-Rohde, weist jedoch vorsorglich schon mal darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Gerichte sein könne, nachzuprüfen, ob sich etwa ein Verfahrensbeteiligter noch im Land befinde oder bereits abgeschoben worden sei. Es sei vielmehr "lege artis", dass die zuständigen Behörden die Gerichte entsprechend informierten.
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