Gesetzentwurf für besseren Schutz von Infrastruktur vorgelegt
Gesetzentwurf für besseren Schutz von Infrastruktur vorgelegt - Politik in Berlin
Die Eckpunkte sind der erste Schritt hin zu einem im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbarten KRITIS-Dachgesetz, in dem Vorschriften zum Schutz der Kritischen Infrastrukturen gebündelt werden sollen. KRITIS-Betreiber sollen demnach dazu verpflichtet werden, ein "betriebliches Risiko- und Krisenmanagement" einzurichten, Risikoanalysen und -bewertungen durchzuführen und Resilienzpläne zu erstellen. Vorgeschrieben werden soll auch die Umsetzung "geeigneter und verhältnismäßiger technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie von Sicherheitsmaßnahmen für die jeweilige Einrichtung".
Das können die Errichtung von Zäunen und Sperren, Zugangskontrollen, Sicherheitsüberprüfungen, aber auch die Diversifizierung von Lieferketten und das Vorhalten von Redundanzen sein. In dem sechseitigen Eckpunkte-Entwurf werden insgesamt elf Sektoren als Kritische Infrastrukturen eingestuft: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Weltraum sowie Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln. "Die Resilienz des Gesamtsystems der kritischen Infrastrukturen wird durch einheitliche Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen in allen Sektoren gestärkt", heißt es.
In erster Linie müssten die Betreiber der kritischen Infrastrukturen - ob private Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen - für ihre Funktionsfähigkeit sorgen. Auf staatlicher Seite soll das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur "übergreifenden zuständigen Behörde" für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen ausgebaut werden.
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