Gewerkschaft NGG: Polizeizugriff auf Corona-Gästelisten klar regeln
Gewerkschaft NGG: Polizeizugriff auf Corona-Gästelisten klar regeln - Politik in Hamburg
Andernfalls werde das teilweise ohnehin niedrige Gästeaufkommen zum Schaden der Betriebe und Beschäftigten, weiter sinken, warnte er. Bei der Angabe der eigenen Kontaktdaten müssten die Gäste darauf vertrauen können, dass diese mit der notwendigen Sorgfalt behandelt werden. Die Branche selbst habe hier schnell gelernt: "Die anfangs ausgelegten Listen, die für alle Besucher eines Restaurants oder Hotels offen einsehbar waren, sind nahezu verschwunden", so Adjan. Die Polizei darf auf Grundlage der Strafprozessordnung im Fall von Ermittlungen bei einer Straftat auch auf die Corona-Registrierungslisten zugreifen, die ursprünglich nur für Nachverfolgung von Infektionsketten eingeführt wurden. Genau Kriterien, beispielsweise zur Schwere der Straftat und zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, sind bisher nicht festgelegt.
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