„Handelsblatt“: Bafin prüft Ad-hoc-Verstöße bei VW und Daimler

„Handelsblatt“: Bafin prüft Ad-hoc-Verstöße bei VW und Daimler - bei Kurznachrichten Plus

„Handelsblatt“: Bafin prüft Ad-hoc-Verstöße bei VW und Daimler - Wirtschaft in Berlin

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin prüft einem Bericht des "Handelsblatts" zufolge, ob die beiden Autobauer VW und Daimler ihre Anleger über die von ihnen gestellten Selbstanzeigen im Kartellskandal informieren hätten müssen. Eine Bafin-Sprecherin bestätigte der Zeitung die Untersuchung der Behörde. Aktiengesellschaften müssen Anleger zeitnah über kursrelevante Nachrichten über eine Pflichtmitteilung (Ad-hoc-Mitteilung) informieren.

Seit vergangenen Juni hat sich die Rechtslage verändert und sieht deutlich höhere Bußgelder für Ad-hoc-Verstöße vor. Gegen juristische Personen wie etwa Unternehmen können seither Bußgelder von bis zu 2,5 Prozent oder von zwei Prozent des gesamten Vorjahresumsatzes verhängt werden. Davor lag die mögliche Höchstbuße bei einer Million Euro.

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