Haushalte müssen 53,7 Prozent von Einkommen abführen
Haushalte müssen 53,7 Prozent von Einkommen abführen - Politik in Berlin
Grund für den früheren Stichtag sind dem Bericht zufolge die Entlastungen zum Jahreswechsel. Beiträge zu den Sozialversicherungen seien gesenkt und die Einkommensteuer den gestiegenen Preisen angepasst worden. Wie die FAZ weiter schreibt, hat der Bund der Steuerzahler das Verfahren geändert, wie es seinen "Gedenktag" berechnet. Nachdem er ihn bisher aus gesamtwirtschaftlichen Größen abgeleitet hat, stützt er sich nunmehr auf Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts. Mit dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung habe der typische 2,3-Personen-Haushalt ein Gesamteinkommen von 6.179 Euro, heißt es in dem Bericht. Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag machten 806 Euro aus. Die addierten Sozialversicherungsbeiträge schlügen mit insgesamt 1.938 Euro zu Buche. Indirekten Steuern und Quasisteuern addierten sich auf 573 Euro.
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