Herero-Genozid: Entschädigungsklage scheitert an Berliner Justizbehörde
Herero-Genozid: Entschädigungsklage scheitert an Berliner Justizbehörde - Politik in Berlin
"Wir dürfen eine Klage nur zustellen, wenn es sich um eine Zivil- oder Handelssache im Sinne des Haager Zustellungsübereinkommens von 1965 handelt", sagte Behrendt dem "Spiegel". "Die Herero und Nama haben sich entschieden, den deutschen Staat zu verklagen, dadurch sind mir juristisch die Hände gebunden." Im Völkerrecht gelte der Grundsatz, dass Staaten vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit, also zum Beispiel des Handelns ihrer Soldaten, verklagt werden dürfen. "Wir werden die Klage daher nicht an die Bundesregierung zustellen können", so Behrendt. Er bedaure, dass ihm juristisch die Hände gebunden seien, denn politisch finde er die Forderung der Herero und Nama, für die deutschen Verbrechen während der Kolonialzeit zwischen 1904 und 1908 finanziell entschädigt zu werden, richtig. "Umso mehr sollte die Bundesregierung jetzt den Klägern entgegenkommen und eine kollektive Entschädigung anbieten."
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