Homöopathieregelung im Tierarzneimittelgesetz verfassungswidrig
Homöopathieregelung im Tierarzneimittelgesetz verfassungswidrig - Politik in Karlsruhe
Dieser angeordnete Tierarztvorbehalt verletze die Beschwerdeführer in ihrer Berufsfreiheit, so das Verfassungsgericht. In einem Fall, wo die Beschwerdeführerin zugleich Tierhalterin ist, stellten die Richter auch einen Verstoß gegen die allgemeine Handlungsfreiheit fest, soweit die Vorschrift einen Tierarztvorbehalt auch für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika vorsieht. Der damit verbundene Grundrechtseingriff sei "nicht verhältnismäßig".
Die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung von Belangen des Tierschutzes und einer Schädigung der Gesundheit von Tier und Mensch seien als "gering einzuschätzen". Durch die Einführung einer Pflicht zum Nachweis könnten theoretische Kenntnisse im Bereich der Tierheilkunde zudem weiter gemindert werden. Der Gesetzgeber habe "keinen verfassungsrechtlich angemessenen Ausgleich vorgenommen" (Beschluss vom 29. September 2022, 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21).
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