Ifo-Institut für Arbeitsvisa-Abkommen zwischen EU und Drittstaaten
Ifo-Institut für Arbeitsvisa-Abkommen zwischen EU und Drittstaaten - Politik in München
Staatsangehörige von Ländern, die ein solches Abkommen mit der EU abschließen, hätten die Möglichkeit, ein Visum zur Arbeitsaufnahme in der EU unabhängig von der Qualifikation zu beantragen. In diesem Rahmen könnten Arbeitsvisa auch befristet ausgestellt werden.
Zudem könnten sie eingeschränkt werden, damit Visum-Inhaber keinen Zugang zu Sozialleistungen bekommen. Der Vorschlag entspreche der Westbalkan-Regelung, die Deutschland mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien sowie Serbien im Jahr 2016 abgeschlossen hat, so das Ifo-Institut. "Die Zuwandernden könnten ein Arbeitsvisum beantragen und legal in die EU einreisen, ohne die gefährliche Reise über das Mittelmeer antreten und Schlepper bezahlen zu müssen. Auch für die EU wäre dies vorteilhaft, da es die Kosten für Asylanträge verringert, das Geschäft der Schlepper kaputtmacht und mehr legale Beschäftigung schafft", sagte Yvonne Giesing, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Ifo-Zentrum für Migrationsforschung.
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