IT-Verband warnt vor Kostenschub bei kürzeren Handyverträgen
IT-Verband warnt vor Kostenschub bei kürzeren Handyverträgen - Wirtschaft in Berlin
"Kürzere Laufzeiten würden zwangsläufig zu teureren Monatsraten führen", warnte Weiß. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, mit dem Verbraucherverträge reformiert werden sollen. Danach sollen 24-Monats-Verträge etwa für Handys, mit einem Fitnessstudio oder bei Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements nur noch zulässig sein, wenn dem Verbraucher gleichzeitig ein Vertrag über die gleiche Leistung mit einer Dauer von maximal einem Jahr angeboten wird. Die kürzeren Verträge dürfen bis zu 25 Prozent teurer sein. Über das "Gesetz für faire Verbraucherverträge" debattiert heute erstmals der Bundestag. Auch Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller kritisierte die geplante Regelung. "Auf dem Gesetz steht `fair` - die Regelungen zu den Vertragslaufzeiten sind aber noch nicht fair und würden zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Verbrauchern führen", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem "Handelsblatt". Faktisch gesehen würden nur die Verbraucher künftig einen Zwölf-Monats-Vertrag abschließen können, die über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen. Die Verbraucher, die auf kurze Vertragslaufzeiten angewiesen seien, würden sich diese aber nicht leisten können. "Damit blieben Zweijahres-Verträge der Standard, und auch der für die Wirtschaft wichtige Wettbewerbsimpuls bleibt aus", so Müller.
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