Justizministerium gibt Widerstand gegen E-Patientenakte auf
Justizministerium gibt Widerstand gegen E-Patientenakte auf - Politik in Berlin
Dabei hat das Justizministerium nach Informationen des "Handelsblatts" lange bemängelt, dass das Berechtigungskonzept der elektronischen Patientenakte im ersten Jahr nur grobgranular sein soll, Patienten nur alle oder keine ihrer Daten ihrem Arzt gegenüber freigeben können. Erst ab 2022 ist die Freigabe einzelner Dokumente möglich. Wegen der Bedenken hatte das Gesundheitsministerium die Regelungen vor circa einem Jahr in ein eigenes Gesetz ausgekoppelt. Der vom Justizministerium akzeptierte Kabinettsentwurf weist nun trotzdem keine Veränderung dieses Plans auf. Neu im Kabinettsentwurf hingegen ist die Regelung, dass das elektronische Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel ab 2022 verpflichtend sein soll. Außerdem sollen sich auch Gesundheitseinrichtungen der Bundeswehr an die Telematikinfrastruktur, der zentralen Datenautobahn im Gesundheitswesen, anschließen können. Pflegekräfte sollen zudem Zugriff auf die elektronische Patientenakten erhalten. Erstmals beziffert werden auch die Mehrkosten für die Sozialversicherung durch Nutzung und Verwaltung der elektronischen Patientenakte: Würde die Akte durch 20 Prozent der Bevölkerung genutzt, entstünden jährliche Mehrkosten von 90 Millionen Euro.
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