Kabinett beschließt neues WLAN-Gesetz
Kabinett beschließt neues WLAN-Gesetz - Politik in Berlin
Neben der Abschaffung der umstrittenen Störerhaftung soll der Gesetzentwurf klarstellen, dass ein WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden darf, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passwortes zu verlangen oder das Anbieten seines Dienstes bei Rechtsverstößen Dritter einzustellen. Rechteinhaber können aber von WLAN-Betreibern die Sperrung einzelner konkret benannter Internetseiten verlangen. Voraussetzung ist, dass der Rechteinhaber im konkreten Fall nur so die Verletzung seines Rechts abstellen kann. Die Abrufsperre für einzelne Internetseiten müsse zudem "zumutbar und verhältnismäßig" sein, so das Bundeswirtschaftsministerium. Unterdessen hat das Bundeskabinett auch die von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwürfe zum Verbot von Kinderehen und zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz beschlossen.
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