Karlsruhe: Europäische Bankenunion nicht verfassungswidrig
Karlsruhe: Europäische Bankenunion nicht verfassungswidrig - Wirtschaft in Karlsruhe
Die Bankenunion war als Reaktion auf die Finanzkrise ins Leben gerufen worden. Dabei wurden nationale Kompetenzen auf zentrale Institutionen übertragen. Die Verfassungsbeschwerden richteten sich vor allem gegen die beiden Kern-Verordnungen der Bankenunion. Mit der Neuregelung der Bankenaufsicht wurden Aufsichtsbefugnisse gegenüber "systemrelevanten Banken" in den Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebietes auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen. Der Bankenabwicklungsmechanismus sieht die Schaffung einer zentralen Abwicklungsbehörde (SRB) zur Abwicklung illiquider Großbanken vor. Zudem wurde ein gemeinschaftlicher Abwicklungsfonds (Fonds) errichtet. Die Beschwerdeführer sahen ihre Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte durch die Verordnungen verletzt.
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