Karlsruhe verwirft Anträge gegen EZB-Anleihekaufprogramm
Karlsruhe verwirft Anträge gegen EZB-Anleihekaufprogramm - Wirtschaft in Karlsruhe
Durch den EZB-Rat wurden später entsprechende Dokumente freigegeben. Im Juli 2020 stellte der Bundestag schließlich in einem Beschluss fest, dass die vom EZB-Rat durchgeführte Verhältnismäßigkeitsprüfung den sich aus dem Urteil ergebenden Anforderungen genüge. Die Antragsteller waren dagegen der Auffassung, dass die EZB den inhaltlichen Anforderungen des Urteils bisher nicht nachgekommen sei. Die Karlsruher Richter wiesen die Anträge als unzulässig zurück. Grund sei, dass sie über die in der Entscheidung beurteilte Sach- und Rechtslage und damit über die Grenzen einer Vollstreckungsanordnung hinausgingen. Die Anträge seien aber auch unbegründet, weil Bundesregierung und Bundestag sich mit der vom EZB-Rat vorgenommenen Verhältnismäßigkeitsprüfung inhaltlich befasst und diese für ausreichend befunden hätten, so das Bundesverfassungsgericht.
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