Kaum Fortschritt bei digitalen Behördengängen
Kaum Fortschritt bei digitalen Behördengängen - Politik in Berlin
Das Onlinezugangsgesetz schreibt vor, dass bis zum kommenden Jahr 575 Leistungen des Staates digital abrufbar sein müssen, etwa den Führerschein zu beantragen, ein Gewerbe anzumelden oder eine Geburtsurkunde auszustellen. Beim derzeitigen Digitalisierungstempo dürfte daraus nichts werden. Zudem muss das digitale Angebot nicht einmal bundesweit sein - eine "Pilotkommune" reicht. So kann der Führerschein aktuell nur im hessischen Main-Kinzig-Kreis digital beantragt werden, dort ist dies seit September erst 46-mal passiert. Die Bundesregierung schätzt, dass Ende Oktober 35,88 Millionen Personalausweise im Umlauf waren, die auch für Onlinefunktionen freigeschaltet sind, ein Anteil von gut 57 Prozent aller dazu geeigneter Ausweise. Der Onlineausweis ist für die Identifizierung bei digitalen Amtsgängen notwendig. Die Nutzung der "eID-Funktionen" der Personalausweise sei 2020 immerhin um 380 Prozent gestiegen.
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