Klöckner: Kükenschreddern soll im kommenden Jahr verboten sein
Klöckner: Kükenschreddern soll im kommenden Jahr verboten sein - Politik in Berlin
Nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet. Das neue Verfahren ermöglicht es, das Geschlecht von Küken vor dem Schlüpfen zu bestimmen. "Weibliche Küken - künftige Legehennen - werden dann ausgebrütet, während das Ausbrüten männlicher Küken unterbleibt", so Klöckner. Ihr Ministerium habe 6,5 Millionen Euro investiert, um die Entwicklung von Methoden zur Geschlechtsbestimmung zu fördern. "Seit Ende des vergangenen Jahres sind in zahlreichen Supermärkten Eier erhältlich, die das Verfahren der Geschlechtsbestimmung durchlaufen haben. Damit sind wir Vorreiter in Europa und auf der ganzen Welt", sagte Klöckner. Kükenschreddern sei "ethisch nicht vertretbar und muss so schnell wie möglich beendet werden".
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