Mindestlohn in Aus- und Weiterbildungsbranche steigt auf 15,26 Euro
Mindestlohn in Aus- und Weiterbildungsbranche steigt auf 15,26 Euro - Wirtschaft in Berlin
Dazu zählt auch der Anspruch auf einen Mindesturlaub von 29 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Die Lohnuntergrenze für Arbeitnehmer in der Aus- und Weiterbildungsbranche war erstmals 2012 von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt worden. "Die Erhöhung des allgemeinverbindlichen Mindestlohns in der Weiterbildung ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Sie trägt dazu bei, den Abstand zu den im öffentlichen Dienst beschäftigten Pädagoginnen und Pädagogen etwas zu verringern", sagte Ansgar Klinger, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Trotzdem müssen künftig deutliche Verbesserungen in der Weiterbildungsbranche erzielt werden, um die Lücke zu schließen."
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