NO2-Richtwert für Innenräume wird verschärft
NO2-Richtwert für Innenräume wird verschärft - Politik in Berlin
Genaue Angaben zur Verschärfung machte er noch nicht. Bisher gilt in Räumen ein sogenannter Richtwert II von 60 Mikrogramm pro Kubikmeter im Wochenmittel als Gefahrenwert. Diese Zahl wird regelmäßig in der Debatte um Dieselfahrverbote aufgegriffen, weil für Außenluft ein Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel gilt. Druck auf den Ausschuss wegen dieser Diskussionen habe es aber nicht gegeben, sagte der Vorsitzende dem Portal. Die Überprüfung der Richtwerte laufe seit dem vergangenen Jahr, weil die derzeitigen Werte bereits 20 Jahre alt seien und neue wissenschaftliche Erkenntnisse nicht berücksichtigten. Stickoxid-Belastung in schlecht belüfteten Räumen sei meist auf spezifische Quellen wie Gasheizungen und -herde, Rauchen und Kerzen zurückzuführen. Bei einer Überschreitung des Richtwerts II hält der Ausschuss unverzügliches Handeln für notwendig. In öffentlichen Gebäuden könne das bis zu einer Schließung von Räumen führen, sagte Kraft zu T-Online. Bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern orientierten sich Gerichte auch an dem Wert. In der Praxis seien aber etwa aus dem größten Bundesland NRW keine Streitfälle um NO2-Werte in Räumen bekannt. "Es dürfte sich bei solchen Fällen eher um seltene Ausnahmen handeln."
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