NRW-Finanzminister kündigt Änderungen bei Grundsteuerreform an
NRW-Finanzminister kündigt Änderungen bei Grundsteuerreform an - Politik in Düsseldorf
Zudem, würde die Messzahl flächendeckend in ganz NRW gelten, die Belastungsverschiebungen seien aber nicht landesweit festzustellen. "So ist es sinnvoller, den Kommunen mit Belastungsverschiebung ein Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem sie darauf reagieren können." Die Pläne sehen vor, es den Kommunen freizustellen, den Hebesatz für die Grundsteuer B aufzusplitten. "Die Kommunen bekommen dadurch mehr Entscheidungsspielraum und können dort, wo es nötig und gewünscht ist, die Sätze so anpassen, dass es nicht zu einer übermäßigen Belastung der Wohnimmobilien kommt", so der Minister "Wir sind mit einem entsprechenden Vorschlag auf Bundesfinanzminister Christian Lindner zugegangen mit dem Ziel, dass er das Bundesgesetz entsprechend anpassen wird, wenn es eine Mehrheit in der Länderkammer gibt. Und die haben wir, denn im Kreis der Finanzminister haben sich nicht nur die Länder mit dem Bundesmodell für eine solche Öffnungsklausel ausgesprochen."
Deshalb sei er zuversichtlich, dass die Öffnungsklausel für die Kommunen schon ab dem 1. Januar 2025 gelte. "Sollte es im Bund nicht klappen, würden wir als Land von unseren Möglichkeiten Gebrauch machen und eine entsprechende Regelung eigenständig umsetzen."
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