NRW-Landesregierung: Kindesentzug bei Quarantäne-Verstößen möglich

NRW-Landesregierung: Kindesentzug bei Quarantäne-Verstößen möglich - bei Kurznachrichten Plus

NRW-Landesregierung: Kindesentzug bei Quarantäne-Verstößen möglich - Politik in Düsseldorf

Verstoßen Eltern, deren Kinder unter Corona-Verdacht stehen, gegen die Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter, kann das nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums eine Inobhutnahme des Kindes rechtfertigen. "Wenn eine Kindeswohlgefährdung durch Verstöße gegen die Quarantäne vorliegt, kann es zu einer Inobhutnahme durch das Jugendamt kommen", sagte ein Sprecher des Ministeriums der "Neuen Westfälischen". Dabei hatte das Ministerium Anfang August noch mitgeteilt, dass sich Eltern in NRW im Gegensatz zu Eltern in anderen Bundesländern keine Sorgen darüber machen müssen, dass bei Verstößen gegen Quarantäne-Anordnungen Kindesentzug droht, berichtet die Zeitung.

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