OECD-Bericht zeigt Wettbewerbsverzerrung bei Containerschifffahrt
OECD-Bericht zeigt Wettbewerbsverzerrung bei Containerschifffahrt - Politik in Paris
Die EU gewährt europäischen Reedereien für ihre Containerlinien Steuererleichterungen, um ihnen das Leben zu erleichtern im Wettbewerb mit Chinesen, Japanern oder Koreanern, die oft vom Staat subventioniert werden. Sie zahlen nicht die in ihrem Heimatland üblichen Steuern, sondern eine sogenannte Tonnagesteuer - was einer nur rund vierprozentigen Gewinnsteuer entspricht. Die Wettbewerbsverzerrung beim Frachtumschlag entsteht für die OECD-Prüfer dadurch, dass viele Reedereien an Hafengesellschaften beteiligt sind. Während die Terminalbetreiber aus ihren Gewinnen die volle Körperschaftsteuer zahlen, müssen die beteiligten Reeder nur die günstige Tonnagesteuer abführen. Die EU-Kommission sieht kein Problem in der bisherigen Praxis. Die Beihilferichtlinien ließen ausdrücklich zu, die Tonnagesteuer auch auf Nebentätigkeiten anzuwenden. Die alteingesessenen Terminalbetreiber sehen sich hingegen von den OECD-Experten gestärkt. Angesichts des Expansionsstrebens der großen, steuergünstig operierenden Reedereien fordern sie von der EU eine einheitliche Besteuerung.
Schreibe einen Kommentar