Opposition will Corona-Hilfen für Flughafengesellschaft FBB stoppen
Opposition will Corona-Hilfen für Flughafengesellschaft FBB stoppen - Politik in Berlin
"Hier ist auch Verkehrsminister Scheuer gefordert." Am 3. September hatte Bettina Hagedorn (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, dem Haushaltsausschuss mitgeteilt, dass die Liquidität der FBB ab Oktober nicht mehr gesichert sei. Das Bundesfinanzministerium wolle daher der FBB 25,683 Millionen Euro als Zuschuss für Corona-bedingte Schäden und ein Darlehen in Höhe von 52,317 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Grundlage ist die "Bundesrahmenregelung Beihilfe für Flugplätze", die mit Zustimmung der Europäischen Kommission am 11. August in Kraft trat. Die Regelung ermöglicht es den öffentlichen Eigentümern von Flugplätzen, Corona-bedingte Liquiditätsengpässe und Einnahmeausfälle durch Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften auszugleichen. Für Zuschüsse muss der Corona-bedingte Schaden detailliert nachgewiesen werden. Die Eigentümer der FBB, der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg, hatten unter Hinweis auf einen möglichen Parlamentsvorbehalt bereits im Frühjahr einer Kapitalspritze in Höhe von 300 Millionen Euro für die FBB zugestimmt, berichtet der RBB. Angesichts der absehbaren Folgen der Corona-Pandemie sollte der Betrag zur Erhöhung des Eigenkapitals der FBB dienen. Notwendig ist dafür jedoch eine beihilferechtliche Zustimmung der EU-Kommission, die bislang nicht vorliegt. Deshalb sei die Liquidität der FBB bedroht. Im Abgeordnetenhaus hatten die Berliner Regierungsparteien - SPD, Linke und Grüne - nach der Zusage des Landes am 29. Mai jede weitere Kapitalzuführungen von der "Vorlage eines Nachweises der pandemiebedingten Finanzierungsbedarfe der Flughafengesellschaft" abhängig gemacht. Bislang wurden den Parlamentariern entsprechende Nachweise nicht vorgelegt. Aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums, über das der RBB berichtet, geht hervor, dass die Bereitstellung der Mittel "parallel mit den anderen Gesellschaftern Berlin und Brandenburg erfolgen" soll.
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