Oster-Feiertagsfahrverbote sollen nicht für Ukraine-Transporte gelten
Oster-Feiertagsfahrverbote sollen nicht für Ukraine-Transporte gelten - Politik in Berlin
Die Innenminister der Länder würden gebeten, die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots überwachen zu lassen, soweit nicht aus weiteren dringenden Gründen von Möglichkeiten der Aussetzung Gebrauch gemacht werde, heißt es in dem Schreiben. Ausnahmen solle es geben "für den Transport in Richtung der ukrainischen Grenze zur unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung". Auch "für militärische Transporte, die durch private Unternehmen im Auftrag deutscher oder verbündeter Streitkräfte geschäftsmäßig oder entgeltlich mit Bezug auf den Krieg in der Ukraine durchgeführt werden", sollen die Fahrverbote nicht gelten.
Das beziehe sich auch auf Großraum- oder Schwertransporte und Leerfahrten. Zudem mahnt das Ministerium unter anderem an, Bauarbeiten auf den Autobahnen einzuschränken. Es müsse verstärkt dafür Sorge getragen werden, "dass Straßenbauarbeiten zeitlich gestrafft werden", lautet der Brief.
So soll es etwa keine Baumaßnahmen auf Umleitungsverbindungen geben.
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