Papier zweifelt an Umsetzung des Berliner Volksentscheids
Papier zweifelt an Umsetzung des Berliner Volksentscheids - Politik in Berlin
Papier führte aus, schon aus formalen Gründen seien Enteignungen nicht möglich. Zwar gebe es im Grundgesetz den Artikel 15: "Wir haben zwar auf der Bundesebene die erwähnte Sozialisierungsmöglichkeit, nicht aber nach der viel jüngeren Berliner Landesverfassung." Der Schutz des Eigentums sei hier umfassender als im Grundgesetz. "Insofern hat die weitergehende freiheitsrechtliche Regelung der Landesverfassung für den Berliner Landesgesetzgeber Vorrang. Schon daraus folgt, dass der Landesgesetzgeber keine Sozialisierung anordnen kann", sagte Papier. Auch materiell lehnt Papier Enteignungen ab. "Selbst wenn man das ausblendet, muss man sagen, dass eine Sozialisierung nicht nur in die Eigentumsfreiheit eingreift, sondern auch in die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung und den Gleichheitssatz", so der Rechtswissenschaftler. "Denn wenn Sie ein Gesetz nur für einige bestimmte Wohnungsunternehmen erlassen, dann stellt sich erstens die Frage der Gleichbehandlung. Und es stellt sich des Weiteren die Frage, ob Sie damit nicht letztlich Unternehmen sozialisieren, deren Vergemeinschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes gar nicht möglich ist." Papiers Fazit: "Das Vorhaben kann meines Erachtens verfassungsrechtlich keinen Bestand haben."
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