Philologenverband für Vollverschleierungsverbot
Philologenverband für Vollverschleierungsverbot - Politik in Berlin
Der Deutsche Hochschulverband widerspricht. "Da Religionsfreiheit im Grundgesetz einen hohen Wert genießt, wäre ein generelles gesetzliches Vollverschleierungsverbot an Universitäten verfassungsrechtlich unzulässig", sagte der Präsident des Verbands, Bernhard Kempen, der "Welt". Vertretbar seien Verbote nur dort, wo mit der Verhüllung des Gesichts universitäre Arbeitsabläufe nachhaltig beeinträchtigt würden. So sei ein Verbot in Seminaren vorstellbar, da dort in kleinen Gruppen gearbeitet wird. "Wenn nonverbale Kommunikationsmöglichkeiten fehlen, kann es zu einer Beeinträchtigung des wechselseitigen Verstehens und damit des funktionalen Ablaufs kommen." Der Studentendachverband freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) mahnte Verhältnismäßigkeit an. "Wir lehnen Burka und Nikab als Extremformen einer antifeministischen Anstandskultur ab", so fzs-Vorstand Sebastian Zachrau. "Wo diese Kultur vorherrschend ist, gehört Gewalt gegen `unzüchtig` gekleidete Frauen zum Alltag, beispielsweise in der Islamischen Republik Iran. Zweifelhaft ist, ob diese Gefahr in Kiel besteht. Ein Verbot muss sich daher der Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen." Der schleswig-holsteinische Grünen-Landtagsabgeordnete und hochschulpolitische Sprecher, Lasse Petersdotter, bekräftigte die ablehnende Haltung der Grünen zu einem Verbot. "Eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird auch mit Nikab möglich sein." Dagegen sagte FDP-Landtagsfraktionschef Christopher Vogt, dass "für uns klar ist, dass es den Universitäten auch möglich sein muss, ein Vollverschleierungsverbot für bestimmte Lehrveranstaltungen auszusprechen".
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