Polizei hatte Ali B. deutlich früher im Blick als bisher angegeben
Polizei hatte Ali B. deutlich früher im Blick als bisher angegeben - Gemischtes in Wiesbaden
Von der Staatsanwaltschaft hieß es nun dazu, die Aussage Müllers beruhe auf ein "Missverständnis". Der Polizei sei jedoch "definitiv" keine Verfehlung in dem Fall vorzuwerfen. Fraglich bleibt jedoch, warum sie nicht bereits zu diesem Zeitpunkt gegen B. ermittelte und ihn etwa zu den Vorwürfen befragte. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft kam die Polizei aufgrund der Beschreibung des Zimmers, in dem die Vergewaltigung geschehen sein soll, mit Hilfe des Hausmeisters der Flüchtlingsunterkunft auf den Namen B. "Man konnte B. schnell ermitteln", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wiesbaden der FAZ. B. wurde nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft nicht vernommen, da das Mädchen keine Aussage gegenüber der Polizei habe machen wollen. Es habe daher keinen "Sachverhalt" gegeben, auch wenn der Name B. bekannt gewesen sei. Die Polizei habe bis zum 29. Mai vier Mal vergebens versucht, die Elfjährige zu befragen. Sie habe nichts sagen wollen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch die Mutter und die Schwester des Mädchens seien vernommen worden. Die Elfjährige hatte sich offenbar am 17. Mai ihrer Mutter anvertraut und von einer Vergewaltigung im März berichtet. Der Iraker B. wird der zweifachen Vergewaltigung der Elfjährigen sowie des Mordes an Susanna F. verdächtigt. Der Einundzwanzigjährige gestand, Susanna umgebracht zu haben, bestritt aber eine Vergewaltigung. Susanna F. war in der Nacht vom 22. auf den 23. Mai verschwunden.
Schreibe einen Kommentar