RAF-Attentäter erbeuteten bei Braunmühl-Mord Geheimpapier
RAF-Attentäter erbeuteten bei Braunmühl-Mord Geheimpapier - Politik in Berlin
Die bis heute unbekannten Attentäter nahmen seine Aktentasche mit dem Geheimdokument mit. Es ging darin um eine Absprache unter den G7-Staaten. Sie sollte die Verbreitung atomwaffenfähiger Raketen verhindern. Nach außen vermittelten die sieben Länder den Eindruck, die Regelung behindere nicht die internationale Kooperation bei kommerzieller Weltraumtechnik. Intern vereinbarten sie indes, einander "von der Anwendung des Kontrollregimes auszunehmen" und diesen Sonderstatus auf kein weiteres Land auszudehnen. Besorgt notierte ein Bonner Diplomat am 3. April 1987: Sollte die RAF den Inhalt des Dokuments bekannt machen, "könnte der Vorwurf der Gründung eines exklusiven Kartells gegen die Interessen der Dritten Welt erhoben werden". Für den Notfall vereinbarte Bonn mit Frankreich, Italien, Großbritannien, Kanada, den USA und Japan eine Sprachregelung. Zugleich ließ die Bundesregierung in die Öffentlichkeit durchsickern, Braunmühls Mörder hätten nur Belangloses eingesteckt. Offenbar hoffte sie, diese würden die Bedeutung des Geheimpapiers verkennen. Womöglich zu Recht: Dessen Inhalt blieb tatsächlich geheim.
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