Richterbund kritisiert Lindners Pläne zur Geldwäsche-Bekämpfung
Richterbund kritisiert Lindners Pläne zur Geldwäsche-Bekämpfung - Politik in Berlin
Das Gesetz werde den einen oder anderen Achtungserfolg hervorbringen, aber keinen Mehrwert für die deutsche Sicherheitsarchitektur. Ähnlich sieht dies Thomas Liebel, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ): "Wir hätten uns mehr erwartet als diese durch das Bundesjustizministerium weichgespülte Fassung, die als zahnloser Tiger erscheint", sagte er. Aus seiner Sicht führt das neue Gesetz sowohl bei den Fahndern des Zolls als auch den Staatsanwaltschaften vor allem zu einem großen Mehraufwand. Vorgesehen ist, dass eine Spezialeinheit beim neuen Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität eingerichtet wird. Sie soll erstmals klären können, woher verdächtige Vermögensgegenstände stammen, noch bevor ein Strafverfahren gegen eine Person eingeleitet wurde.
Gebe es den Verdacht auf Geldwäsche, könne vom Eigentümer Auskunft über die Herkunft der Mittel verlangt werden, heißt es in dem Referentenentwurf. Eine Pflicht zur Mitwirkung soll es aber nicht geben. Auch eine direkte Einziehung von verdächtigen Vermögensgegenständen ist nicht vorgesehen. Dies stößt nicht nur bei Ermittlungsstellen auf Kritik: Ein Gesetz, das die Mitwirkung von Verdächtigen am rechtsstaatlichen Abschöpfen ihres Vermögens voraussetzt, klinge "lebenspraktisch betrachtet fast nach Humor", sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU).
Gerade beim Fall des jungen Leistungsbeziehers mit seinem Luxussportwagen, der offiziell nicht straffällig, aber objektiv auch nicht in der Lage sei, eine sechsstellige Kaufsumme zu berappen, bringe eine solche Rechtsgrundlage nichts. "Wir brauchen eine echte Beweislastumkehr: Der Mann sollte den Ermittlern erklären müssen, wie er sich ohne legales Einkommen einen Luxuswagen leisten kann", so Optendrenk. Im Finanzministerium räumte man Anpassungsbedarf an dem Entwurf ein. "Ziel der weiteren Abstimmung ist es, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen gemeinsam einen Entwurf zu erarbeiten, der die von der Praxis aufgeworfenen Probleme adressiert", teilte das Finanzministerium auf Anfrage der Zeitung mit.<P>
Schreibe einen Kommentar