Sachsens Landesregierung streitet über Cannabis-Gesetz
Sachsens Landesregierung streitet über Cannabis-Gesetz - Politik in Dresden
"Mein Ziel ist es, dass dieses Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskommt." Ende Februar hatte der Bundestag mit einer Mehrheit der Ampel-Fraktionen die Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April beschlossen. Erlaubt werden soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispflanzen und die Aufbewahrung von bis 50 Gramm Cannabis erlaubt werden. Der Bundesrat wird sich am Freitag mit dem Cannabis-Gesetz beschäftigen.
Das Gesetz ist dort nicht zustimmungspflichtig, die Länderkammer kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen, der dann einen Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat sucht. Mehrere Länder hatten zuletzt Bedenken angemeldet, unter anderem mit Blick auf eine Amnestie für Strafurteile zu Cannabis-Delikten, die nachträglich geprüft und aufgehoben werden sollen. Dies sei aufgrund der Vielzahl der Verfahren in der Kürze der Zeit für die Gerichte nicht zu leisten, hieß es dort.
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