Staatsanwaltschaft vor ersten „Cum-Ex“-Anklagen
Staatsanwaltschaft vor ersten „Cum-Ex“-Anklagen - Wirtschaft in Köln
Die für die Verfahren neu eingerichtete Kammer entschied, keinem der Beschuldigten einen Kronzeugen-Status zuzubilligen. Einige Berater und Banker hatten nach teils tagelangen Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft umfassend ausgesagt, wie der Steuerbetrug funktionierte. Die Ermittler wollten deshalb im Rahmen einer Prüfbitte wissen, ob diesen Personen eine Anklage und damit eine Strafe erspart bleiben könnte. Das Gericht sieht diese Möglichkeit nicht, berichtet das "Handelsblatt". Aller Wahrscheinlichkeit nach müssen deshalb auch diese Beschuldigten mit einer Anklage rechnen. Das Kölner Verfahren ist gigantisch. Es geht um den Milliardenbetrug mit so genannten Cum-Ex-Transaktionen. Jahrelang kauften und verkauften Banken und Fonds große Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag. Der Clou: Mehrere der Akteure erhielten Bescheinigungen über die Kapitalertragsteuer. Das Finanzamt erstattete also Steuern, die zuvor gar nicht einbehalten worden waren. Insgesamt soll sich der Schaden auf zwölf Milliarden Euro belaufen. Zumindest einen Teil davon wollen die Behörden zurückholen. Zahlreiche Staatsanwaltschaften ermitteln, etwa in Frankfurt, München, Stuttgart oder Düsseldorf. Doch nirgends wird das Thema so umfassend aufbereitet wie in Köln. Grund ist die Zuständigkeit Kölns für ausländische Fondsgesellschaften, denen das Bundeszentralamt für Steuern das Geld überweisen sollte. Die Zahl der Beschuldigten ist inzwischen dreistellig, gegen mehr als ein Dutzend Banken laufen Bußgeldverfahren.
Schreibe einen Kommentar